Stationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen
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Das Jugendprojekt ALREJU wurde im Juni 1993 als Modellprojekt des Landes Brandenburg gegründet. Als stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung, betreute das ALREJU auf Grundlage des SGB VIII minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge, unabhängig von ihrer Nationalität, Kultur und Religion.
Hinter uns liegt ein langjähriger Prozess konzeptioneller Entwicklungen und Anpassungen der inhaltlichen Arbeit, um den veränderten Bedarfen gerecht werden zu können. Es wurden hierbei zwei Bereiche im Besonderen berücksichtigt, die Schaffung von Wohngruppenstrukturen um eine individuellere, differenziertere Arbeit zu gewährleisten und die Erweiterung auf die Zielgruppe aller jungen Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft.
Die Einrichtung verfügt über 20 Plätze in 3 Wohngruppen, sowie 7 Plätze im betreuten Jugendwohnen für junge Volljährige und in Bedarfslagen 2 Plätze im betreuten Einzelwohnen. Jeder Wohngruppe stehen zwei Etagen zur Verfügung, wobei sich auf der oberen Etage die Wohnräume der Jugendlichen mit zwei Bädern und Toiletten befinden und in der unteren Etage die Gruppenräume, die Gemeinschaftsküche mit Essenraum, sowie die Funktionsräume der Gruppe zu finden ist. Somit kann jede Wohngruppe unabhängig ihren Alltag und das Gruppenleben gestalten und für die Jugendlichen bestehen ausreichend Rückzugsmöglichkeiten.
Zudem stehen der gesamten Einrichtung ein Schulungs- und Begegnungsraum mit entsprechender technischer Ausstattung für größere Kultur- oder Bildungsveranstaltungen zur Verfügung.
Auf dem großen Außengelände stehen den Kindern und Jugendlichen ein Bolzplatz, Riesenschach, Tischtennis, Volleyball und ein Kleinfeldfußballplatz zur Verfügung.
- Interkulturelle Kompetenz
- Unterstützung und Begleitung in die Selbständigkeit
- Konfliktbewältigung und Mediation
- Entwicklung von Bildungsperspektiven
- Freizeitarbeit und Erlebnispädagogik
Zusammenarbeit:
Bei der Betreuung arbeitet das ALREJU mit folgenden Behörden und Institutionen eng zusammen:
- Jugendämter / Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Fachärzte, Psychische Institutsambulanz
- muttersprachliche Therapeuten für Kinder und Jugendliche
- Behandlungszentrum für Folteropfer
- Ausländerbehörden
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Amtsgericht
- Jugendgerichtshilfe
In den Bereichen der Integration, regionalen Vernetzung sowie Weiterbildung der Mitarbeiter und Qualitätsentwicklung der Einrichtung sind wichtige Partner:
- die RAA Brandenburg - Demokratie und Integration Brandenburg e.V.
- Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung / Fachstelle Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung
- Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
- der Verein für Jugendhilfe und Sozialarbeit - JuSeV
Arbeitsgrundlage SGB VIII
- §§ 8, 8a - Beteiligung, Schutzauftrag
- §§ 42, 42a - Vorläufige Inobhutnahme von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern
- § 27 - Hilfen zur Erziehung in Verbindung mit
- § 34 - Heimerziehung
- § 36 - Hilfeplanverfahren / Mitwirkung
- § 41 - Hilfe für junge Volljährige i.V. §34
- § 45 - Beteiligung und Beschwerde
Einrichtungsleitung/ Abteilungsleitung
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