Ambulate Jugendhilfe Oder-Spree
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E-Mail:
Bergstraße 1a, 15517 Fürstenwalde
Wir sind gut drauf und Ihr?
Diese Angebote im Rahmen der Hilfen zur Erziehung werden durch das Team der ambulanten Jugendhilfe geleistet. Die Verbindung unterschiedlicher pädagogischer Ausbildungen in einem multiprofessionellen Team ermöglicht eine sinnvolle Verbindung für die Gestaltung der täglichen Arbeit.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Durchführung und Organisation
Zugang: Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt
Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Familie und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart
Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.
Einsatzorte: Die SpFh als aufsuchende Arbeit ist im Landkreis LOS möglich.
Auftragsgrundlage
Die sozialpädagogische Familienhilfe(SpFh) ist eine Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. (§ 79 und § 85 (1) SGB VIII)
Es besteht ein Rechtsanspruch von Personensorgeberechtigten auf Hilfen zur Erziehung. (§ 27 ff, insbesondere § 31 SGB VIII)
Ziele der pädagogischen Arbeit
Die Zielstellung der SpFh liegt in der Sicherung des Kindeswohles.
Durch gezielte Angebote zur Stärkung der Beziehungs-, Alltags- und Erziehungskompetenz und -verantwortung wird eine Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung aller Familienmitglieder angestrebt.
Die bewusste Erschließung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen ermöglicht eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Familiensystemen (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern etc.)
Erziehungsbeistand
Durchführung und Organisation
Zugang: Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt
Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart
Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.
Einsatzorte: Der Erziehungsbeistand als aufsuchende Arbeit ist im Landkreis Oder Spree möglich.
Auftragsgrundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere der § 30 SGB VIII.
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern:“
Ziele der pädagogischen Arbeit
Die Erziehungsbeistandschaft ist ein vorrangig am Kind oder Jugendlichen orientiertes Angebot, dass auf positive Verhaltensänderungen einschließlich des Sozial- und Leistungsverhaltens in der Schule zielt.
Unterstützungsangebote zielen darüber hinaus auch auf die (Wieder) Herstellung tragfähiger Familienbeziehungen, die eine Fremdunterbringung möglichst vermeiden soll.
Zielgruppe
Ältere Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Begleiteter Umgang
Durchführung und Organisation
Zugang: Antrag beim zuständigen Jugendamt
Umfang: Die Dauer des begleiteten Umgangs richtet sich nach dem Bedarf und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart
Umsetzung: Die Begleitung erfolgt in der Regel in den Räumlichkeiten des Diakonischen Werkes. Selbstverständlich ist auch eine Begleitung im gewohnten Umfeld der Kinder möglich, wenn dies von allen Beteiligten gewünscht wird.
Einsatzorte: Diese Hilfeform ist im gesamten Landkreis LOS möglich.
Auftragsgrundlage
Die Auftragsgrundlage bildet der § 18 Abs. 3 des SGB VIII, in welchem die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge dargestellt ist.
Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Grundlagen im § 1684 BGB (Umgang des Kindes mit seinen Eltern) und § 1685 (Umgangsrecht der Großeltern, Geschwister, Stief- und Pflegeeltern) geregelt.
Ziele der Arbeit
Die Zielstellung des Begleiteten Umgangs liegt in der Begleitung der Eltern und Kinder in einer Phase der Unsicherheit und emotionalen Anspannung beispielsweise durch eine Trennungs- und Scheidungssituation. Durch die Unterstützung und Beratung sollen Eltern bestärkt werden, ihre Erziehungsverantwortung im Interesse der Kinder (wieder) eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Darüber hinaus kann der begleitete Umgang ebenfalls die Aufrechterhaltung kontinuierlicher Kontakte zwischen Eltern und Kinder ermöglichen, wenn die Kinder bei Pflegeeltern leben und die Kontaktpflege über einen direkten Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern nicht gewährleistet werden kann.
Der Wunsch des Kindes nach Kontakt zu Vater und Mutter sowie weiteren Familienmitgliedern kann durch den Begleiteten Umgang unterstützt werden. Die Kontakte zu wichtigen Bezugspersonen in einem geschützten Rahmen können die Verarbeitung der Trennungssituation fördern und zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten beitragen.
Die pädagogische Fachkraft kann durch eine Sensibilisierung der Umgangsberechtigten für die Bedürfnisse und Belange des Kindes die Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Umgangsgestaltung fördern.
Durch diese Arbeit kann ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung bzw. Verkürzung von langandauernden, strittigen und kostenintensiven familiengerichtlichen Auseinandersetzungen der Beteiligten geleistet werden.
Zielgruppe
Zur Zielgruppe des Begleiteten Umgangs zählen unter anderem Kinder und Jugendliche, die den Kontakt zu einem Elternteil wünschen Eltern minderjähriger Kinder, die getrennt leben und die Schwierigkeiten bei der Kontaktanbahnung und/oder bei der Durchführung der Umgangsregelung haben und die allein nicht in der Lage sind, eine einvernehmliche Lösung zu treffen bzw. einzuhalten
Kinder und Jugendliche, die bei Pflegeeltern leben und für die Absicherung der Kontaktpflege zu den leiblichen Eltern einen betreuten Umgang benötigen.
Schulbegleitung
Die Schulbegleitung ist eine besondere Form der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung. Sie richtet sich vorrangig auf die schulische Begleitung autistischer Kinder und zielt auf die Ermöglichung der Teilhabe am Schulalltag und einer angemessenen schulischen Förderung.
Hierfür gelten deshalb auch besondere Zugangsbedingungen.
Ein schulpsychologisches Gutachten, eine abgeschlossene Diagnostik sowie ein amtsärztliches Gutachten sind für eine Bewilligung notwendig.
Zur Absicherung der qualitativen Anforderungen arbeiten wir aktiv im „Netzwerk Schulbegleitung in MOL“ mit.
Hilfe für junge Volljährige
Durchführung und Organisation
Zugang: Antrag auf Hilfe beim zuständigen Jugendamt
Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart
Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.
Einsatzorte: Die Hilfe für junge Volljährige als aufsuchende Arbeit ist im gesamten Landkreis LOS möglich.
Die Haupteinsatzorte unseres Trägers befinden sich aktuell in Bad Freienwalde, Wriezen, Seelow, Neuhardenberg, Müncheberg und den jeweils umliegenden Orten.
Auftragsgrundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere der § 41 SGB VIII.
„Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.“
Ziele der pädagogischen Arbeit
Dieses Angebot zielt auf die Verbesserung der Handlungskompetenzen der jungen Erwachsenen. Durch eine Stärkung der Beziehungs- und Alltagskompetenz in einer besonders kritischen Lebensphase soll der Einstieg in die Erwachsenengesellschaft gefördert werden.
Zielgruppe
Junge Erwachsene, die sich aus unterschiedlichsten Gründen in einer schwierigen Lebensphase befinden
Antragsfreie / niederschwellige Leistungen
- Aufsuchende Elternberatung: Vorübergehende Unterstützung in einer schwierigen Lebenssituation
- Elterngruppe in Fürstenwalde: Unterstützung bei der Bewältigung des Familienalltages in Form eines regelmäßigen Austausches mit anderen Eltern
- Gruppe für Eltern mit Verlusterfahrungen in Fürstenwalde
- Eltern-Café im Familienzentrum in Storkow: Unterstützung bei der Bewältigung des Familienalltages begleitet durch eine pädagogische Fachkraft
Weitere Leistungen
- Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII
Umfang der Leistung
- Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Familie im Einzelfall
- Für jede Familie wird individuell ein Kontingent von Betreuungsstunden auf der Grundlage des aktuellen Hilfeplans festgelegt.
- Die Betreuungsstunden werden in der Regel werktags geleistet
- Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten sozialen Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.