Ambulante Jugendhilfe Dahme-Spreewald
Wir sind gut drauf und Ihr?
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistand
Kontakt:
E-Mail:
Friedrich-Engels-Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen
Sozialpädagogische Familienhilfe
Durchführung und Organisation
Zugang: Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt
Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Familie und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart
Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.
Für diese Hilfeformen ist ein Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ beim zuständigen Jugendamt notwendig.
Auftragsgrundlage
Die sozialpädagogische Familienhilfe(SpFh) ist eine Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. (§ 79 und § 85 (1) SGB VIII)
Es besteht ein Rechtsanspruch von Personensorgeberechtigten auf Hilfen zur Erziehung. (§ 27 ff, insbesondere § 31 SGB VIII)
Ziele der pädagogischen Arbeit
Die Zielstellung der SpFh liegt in der Sicherung des Kindeswohles.
Durch gezielte Angebote zur Stärkung der Beziehungs-, Alltags- und Erziehungskompetenz und -verantwortung wird eine Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung aller Familienmitglieder angestrebt.
Die bewusste Erschließung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen ermöglicht eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Familiensystemen (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern etc.)
Erziehungsbeistand
Durchführung und Organisation
Zugang: Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt
Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart
Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.
Für diese Hilfeformen ist ein Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ beim zuständigen Jugendamt notwendig.
Auftragsgrundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere der § 30 SGB VIII.
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern:“
Ziele der pädagogischen Arbeit
Die Erziehungsbeistandschaft ist ein vorrangig am Kind oder Jugendlichen orientiertes Angebot, dass auf positive Verhaltensänderungen einschließlich des Sozial- und Leistungsverhaltens in der Schule zielt.
Unterstützungsangebote zielen darüber hinaus auch auf die (Wieder) Herstellung tragfähiger Familienbeziehungen, die eine Fremdunterbringung möglichst vermeiden soll.
Zielgruppe
Ältere Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Antragsfreie / niederschwellige Leistungen
- Elternfrühstück
- Ausflüge
- Weihnachtsbäckerei
Weitere Leistungen
- Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII
Umfang der Leistung
- Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Familie im Einzelfall
- Für jede Familie wird individuell ein Kontingent von Betreuungsstunden auf der Grundlage des aktuellen Hilfeplans festgelegt.
- Die Betreuungsstunden werden in der Regel werktags geleistet
- Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten sozialen Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.