Diakonisches Werk Oderland – Spree e.V.

Ambulante Jugendhilfe Dahme-Spreewald

Wir sind gut drauf und Ihr?

In jeder Familie können schwierige Lebenssituationen auftreten, was zum Leben dazugehört. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung von Lösungen und Ressourcen, bieten Ihnen eine Hilfe zur Selbsthilfe. Jede (Lebens)krise ist eine Chance für einen Neubeginn.
Ambulante Angebote

Kontakt:

E-Mail:
Friedrich-Engels-Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen

Sozialpädagogische Familienhilfe

Durchführung und Organisation

Zugang: Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt

Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Familie und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart

Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.

Für diese Hilfeformen ist ein Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ beim zuständigen Jugendamt notwendig.

Auftragsgrundlage

Die sozialpädagogische Familienhilfe(SpFh) ist eine Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. (§ 79 und § 85 (1) SGB VIII)

Es besteht ein Rechtsanspruch von Personensorgeberechtigten auf Hilfen zur Erziehung. (§ 27 ff, insbesondere § 31 SGB VIII)

Ziele der pädagogischen Arbeit

Die Zielstellung der SpFh liegt in der Sicherung des Kindeswohles.

Durch gezielte Angebote zur Stärkung der Beziehungs-, Alltags- und Erziehungskompetenz und -verantwortung wird eine Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung aller Familienmitglieder angestrebt.

Die bewusste Erschließung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen ermöglicht eine Hilfe zur Selbsthilfe.

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Familiensystemen (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern etc.)

Erziehungsbeistand

Durchführung und Organisation

Zugang: Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt

Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart

Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.

Für diese Hilfeformen ist ein Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ beim zuständigen Jugendamt notwendig.

Auftragsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere der § 30 SGB VIII.

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern:“

Ziele der pädagogischen Arbeit

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein vorrangig am Kind oder Jugendlichen orientiertes Angebot, dass auf positive Verhaltensänderungen einschließlich des Sozial- und Leistungsverhaltens in der Schule zielt.

Unterstützungsangebote zielen darüber hinaus auch auf die (Wieder) Herstellung tragfähiger Familienbeziehungen, die eine Fremdunterbringung möglichst vermeiden soll.

Zielgruppe

Ältere Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Antragsfreie / niederschwellige Leistungen

Weitere Leistungen

Umfang der Leistung