Diakonisches Werk Oderland – Spree e.V.

Ambulate Jugendhilfe Märkisch Oderland

Ambulante Angebote

Kontakt:

E-Mail:
Feldstraße 3e, 15306 Seelow

Wir sind gut drauf und Ihr?

Soziale Gruppenarbeit

Durchführung und Organisation

Zugang: Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt

Dauer:
In der Regel erfolgt die Bewilligung der Hilfe für ein Schuljahr

Kapazität:
10 Plätze in jeder Gruppe

Durchführung:
einmal bzw. zweimal wöchentlich für 2 Stunden an den Standorten Bad Freienwalde und Seelow

Bad Freienwalde – Ringstraße 10
montags von 14.15 Uhr bis 16.15 Uhr

Seelow – Ernst-Thälmann-Straße 14b
dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Ansprechpartner:

Die Mitarbeiterinnen der Sozialen Gruppenarbeit sind in das Team der ambulanten Jugendhilfe MOL integriert.

Auftragsgrundlage

Die Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß § 29 SGB VIII.

„Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzeptes die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern“.

 

Ziele der pädagogischen Arbeit

  • Verbesserung und Erweiterung der sozialen Handlungsstrategien der Kinder
  • Das soziale Lernen der Kinder soll im Gruppenprozess gefördert werden
  • Es geht insbesondere darum, die spezifischen Gruppenprozesse zum Lerngegenstand zu machen und als Lernmöglichkeit zu nutzen
  • Die inhaltliche Gestaltung der sozialen Gruppenarbeit bezieht sich auf das intensive Erlernen neuer Verhaltensweisen, um die Entwicklung einer gesunden, altersgerechten Persönlichkeit zu fördern
  • Die Achtung der Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes ist eine grundlegende Voraussetzung für die Arbeit

Zielgruppe

Die soziale Gruppenarbeit unseres Trägers ist ausgerichtet auf Mädchen und Jungen im Alter von 8 bis 12 Jahren, die eine besondere Förderung im emotionalen, motorischen und kognitiven Bereich benötigen, um eine soziale Integration zu erfahren.

Es können Kinder und Jugendliche aus Wriezen und Umgebung und Seelow und Umgebung sozialpädagogisch betreut werden.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Durchführung und Organisation

Zugang: Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt

Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Familie und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart

Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.

Einsatzorte: Die SpFh als aufsuchende Arbeit ist im Landkreis MOL möglich.

Die Haupteinsatzorte unseres Trägers befinden sich aktuell in Bad Freienwalde, Wriezen, Seelow, Neuhardenberg, Müncheberg und den jeweils umliegenden Orten.

Auftragsgrundlage

Die sozialpädagogische Familienhilfe(SpFh) ist eine Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. (§ 79 und § 85 (1) SGB VIII).

Es besteht ein Rechtsanspruch von Personensorgeberechtigten auf Hilfen zur Erziehung. (§ 27 ff, insbesondere § 31 SGB VIII).

Ziele der pädagogischen Arbeit

Die Zielstellung der SpFh liegt in der Sicherung des Kindeswohles.

Durch gezielte Angebote zur Stärkung der Beziehungs-, Alltags- und Erziehungskompetenz und -verantwortung wird eine Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung aller Familienmitglieder angestrebt.

Die bewusste Erschließung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen ermöglicht eine Hilfe zur Selbsthilfe.

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Familiensystemen (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern etc.)

Erziehungsbeistand

Durchführung und Organisation

Zugang: Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt

Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart

Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.

Einsatzorte: Der Erziehungsbeistand als aufsuchende Arbeit ist im gesamten Landkreis MOL möglich.

Die Haupteinsatzorte unseres Trägers befinden sich aktuell in Bad Freienwalde, Wriezen, Seelow, Neuhardenberg, Müncheberg und den jeweils umliegenden Orten.

Auftragsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere der § 30 SGB VIII.

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern:“

Ziele der pädagogischen Arbeit

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein vorrangig am Kind oder Jugendlichen orientiertes Angebot, dass auf positive Verhaltensänderungen einschließlich des Sozial- und Leistungsverhaltens in der Schule zielt.

Unterstützungsangebote zielen darüber hinaus auch auf die (Wieder) Herstellung tragfähiger Familienbeziehungen, die eine Fremdunterbringung möglichst vermeiden soll.

Zielgruppe

Ältere Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Durchführung und Organisation

Zugang: Antrag auf Hilfe beim zuständigen Jugendamt

Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart

Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Kinder und Jugendlichen oder ggf. in der Schule. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen und der vereinbarten Zielstellung.

Einsatzorte: Diese Hilfeform ist im gesamten Landkreis MOL möglich.

Die Haupteinsatzorte unseres Trägers befinden sich aktuell in Bad Freienwalde, Wriezen, Seelow, Neuhardenberg, Müncheberg und den jeweils umliegenden Orten.

Auftragsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage bilden insbesondere die § 35, 35 a SGB VIII

„Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.“

Die Ergänzung durch den § 35 a ermöglicht eine Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

Ziele der pädagogischen Arbeit

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung zielt auf die Förderung der Integration der Kinder und Jugendlichen in das gesellschaftliche Leben. Durch unterstützende und begleitende Angebote soll eine altersgerechte Förderung im schulischen und außerschulischen Bereich ermöglicht werden. Dabei zählen beispielsweise die unterstützte Auseinandersetzung mit der eigenen Person und der Ableitung alternativer Handlungsmuster sowie die Einbindung sozialräumlicher Ressourcen zu den wichtigen Aufgaben der Arbeit.

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche, deren persönliche Entwicklung durch unterschiedlichste persönlicher, familiärer und außerfamiliärer Faktoren stark gefährdet ist.

In Verbindung mit dem § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) ermöglicht die Hilfeform eine intensive und flexible Unterstützung, die in der Regel über einen längeren Zeitraum gestaltet wird.

Beispielsweise ist die Schulbegleitung eine mögliche Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung.

 

Hilfe für junge Volljährige

Durchführung und Organisation

Zugang: Antrag auf Hilfe beim zuständigen Jugendamt

Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart

Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.

Einsatzorte: Die Hilfe für junge Volljährige als aufsuchende Arbeit ist im gesamten Landkreis MOL möglich.

Die Haupteinsatzorte unseres Trägers befinden sich aktuell in Bad Freienwalde, Wriezen, Seelow, Neuhardenberg, Müncheberg und den jeweils umliegenden Orten.

Auftragsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere der § 41 SGB VIII.

„Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.“

Ziele der pädagogischen Arbeit

Dieses Angebot zielt auf die Verbesserung der Handlungskompetenzen der jungen Erwachsenen. Durch eine Stärkung der Beziehungs- und Alltagskompetenz in einer besonders kritischen Lebensphase soll der Einstieg in die Erwachsenengesellschaft gefördert werden.

Zielgruppe

Junge Erwachsene, die sich aus unterschiedlichsten Gründen in einer schwierigen Lebensphase befinden

Schulbegleitung

Die Schulbegleitung ist eine besondere Form der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung. Sie richtet sich vorrangig auf die schulische Begleitung autistischer Kinder und zielt auf die Ermöglichung der Teilhabe am Schulalltag und einer angemessenen schulischen Förderung.

Hierfür gelten deshalb auch besondere Zugangsbedingungen.
Ein schulpsychologisches Gutachten, eine abgeschlossene Diagnostik sowie ein amtsärztliches Gutachten sind für eine Bewilligung notwendig.

 

Zur Absicherung der qualitativen Anforderungen arbeiten wir aktiv im „Netzwerk Schulbegleitung in MOL“ mit.

Begleiteter Umgang

Durchführung und Organisation

Zugang: Antrag beim zuständigen Jugendamt

Umfang: Die Dauer des begleiteten Umgangs richtet sich nach dem Bedarf und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart

Umsetzung: Die Begleitung erfolgt in der Regel in den Räumlichkeiten des Diakonischen Werkes. Selbstverständlich ist auch eine Begleitung im gewohnten Umfeld der Kinder möglich, wenn dies von allen Beteiligten gewünscht wird.

Einsatzorte: Diese Hilfeform ist im gesamten Landkreis MOL möglich.

Die Haupteinsatzorte unseres Trägers befinden sich aktuell in Wriezen, Seelow und Müncheberg.

Auftragsgrundlage

Die Auftragsgrundlage bildet der § 18 Abs. 3 des SGB VIII, in welchem die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge dargestellt ist.

Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Grundlagen im § 1684 BGB (Umgang des Kindes mit seinen Eltern) und § 1685 (Umgangsrecht der Großeltern, Geschwister, Stief- und Pflegeeltern) geregelt.

Ziele der Arbeit

Die Zielstellung des Begleiteten Umgangs liegt in der Begleitung der Eltern und Kinder in einer Phase der Unsicherheit und emotionalen Anspannung beispielsweise durch eine Trennungs- und Scheidungssituation. Durch die Unterstützung und Beratung sollen Eltern bestärkt werden, ihre Erziehungsverantwortung im Interesse der Kinder (wieder) eigenverantwortlich wahrzunehmen.

Darüber hinaus kann der begleitete Umgang ebenfalls die Aufrechterhaltung kontinuierlicher Kontakte zwischen Eltern und Kinder ermöglichen, wenn die Kinder bei Pflegeeltern leben und die Kontaktpflege über einen direkten Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern nicht gewährleistet werden kann.

Der Wunsch des Kindes nach Kontakt zu Vater und Mutter sowie weiteren Familienmitgliedern kann durch den Begleiteten Umgang unterstützt werden. Die Kontakte zu wichtigen Bezugspersonen in einem geschützten Rahmen können die Verarbeitung der Trennungssituation fördern und zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten beitragen.

Die pädagogische Fachkraft kann durch eine Sensibilisierung der Umgangsberechtigten für die Bedürfnisse und Belange des Kindes die Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Umgangsgestaltung fördern.

Durch diese Arbeit kann ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung bzw. Verkürzung von langandauernden, strittigen und kostenintensiven familiengerichtlichen Auseinandersetzungen der Beteiligten geleistet werden.

Zielgruppe

Zur Zielgruppe des Begleiteten Umgangs zählen unter anderem

Kinder und Jugendliche, die den Kontakt zu einem Elternteil wünschen
Eltern minderjähriger Kinder, die getrennt leben und die Schwierigkeiten bei der Kontaktanbahnung und/oder bei der Durchführung der Umgangsregelung haben und die allein nicht in der Lage sind, eine einvernehmliche Lösung zu treffen bzw. einzuhalten
Kinder und Jugendliche, die bei Pflegeeltern leben und für die Absicherung der Kontaktpflege zu den leiblichen Eltern einen betreuten Umgang benötigen