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Hilfe für junge Volljährige

Jugendhilfe Märkisch Oderland

Hilfe für junge Volljährige

Auftragsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere der § 41 SGB VIII.

„Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.“

Ziele der pädagogischen Arbeit

Dieses Angebot zielt auf die Verbesserung der Handlungskompetenzen der jungen Erwachsenen. Durch eine Stärkung der Beziehungs- und Alltagskompetenz in einer besonders kritischen Lebensphase soll der Einstieg in die Erwachsenengesellschaft gefördert werden.

Zielgruppe

Junge Erwachsene, die sich aus unterschiedlichsten Gründen in einer schwierigen Lebensphase befinden

Durchführung und Organisation

Zugang: Antrag auf Hilfe beim zuständigen Jugendamt

Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart

Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.

Einsatzorte: Die Hilfe für junge Volljährige als aufsuchende Arbeit ist im gesamten Landkreis MOL möglich.

Die Haupteinsatzorte unseres Trägers befinden sich aktuell in

Bad Freienwalde, Wriezen, Seelow, Neuhardenberg, Müncheberg und den jeweils umliegenden Orten.