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Erziehungsbeistand

Erziehungsbeistand

Auftragsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere der § 30 SGB VIII.

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern:“

Ziele der pädagogischen Arbeit

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein vorrangig am Kind oder Jugendlichen orientiertes Angebot, dass auf positive Verhaltensänderungen einschließlich des Sozial- und Leistungsverhaltens in der Schule zielt.

Unterstützungsangebote zielen darüber hinaus auch auf die (Wieder) Herstellung tragfähiger Familienbeziehungen, die eine Fremdunterbringung möglichst vermeiden soll.

Zielgruppe

Ältere Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Durchführung und Organisation

Zugang: Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt

Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart

Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.

Einsatzorte: Der Erziehungsbeistand als aufsuchende Arbeit ist im Landkreis Oder Spree möglich.

Die Haupteinsatzorte unseres Trägers befinden sich aktuell in den Sozialräumen Beeskow / Storkow und Fürstenwalde.

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