Diese Website nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe

Auftragsgrundlage

Die sozialpädagogische Familienhilfe(SpFh) ist eine Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. (§ 79 und § 85 (1) SGB VIII)

Es besteht ein Rechtsanspruch von Personensorgeberechtigten auf Hilfen zur Erziehung. (§ 27 ff, insbesondere § 31 SGB VIII)

Ziele der pädagogischen Arbeit

Die Zielstellung der SpFh liegt in der Sicherung des Kindeswohles.

Durch gezielte Angebote zur Stärkung der Beziehungs-, Alltags- und Erziehungskompetenz und -verantwortung wird eine Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung aller Familienmitglieder angestrebt.

Die bewusste Erschließung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen ermöglicht eine Hilfe zur Selbsthilfe.

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Familiensystemen (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern etc.)

Durchführung und Organisation

Zugang: Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt

Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Familie und wird

im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart

Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.

Einsatzorte: Die SpFh als aufsuchende Arbeit ist im Landkreis LOS möglich.

Die Haupteinsatzorte unseres Trägers befinden sich aktuell in den Sozialräumen Beeskow / Storkow und Fürstenwalde.

Bitte hier klicken