Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe
Auftragsgrundlage
Die sozialpädagogische Familienhilfe(SpFh) ist eine Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. (§ 79 und § 85 (1) SGB VIII)
Es besteht ein Rechtsanspruch von Personensorgeberechtigten auf Hilfen zur Erziehung. (§ 27 ff, insbesondere § 31 SGB VIII)
Ziele der pädagogischen Arbeit
Die Zielstellung der SpFh liegt in der Sicherung des Kindeswohles.
Durch gezielte Angebote zur Stärkung der Beziehungs-, Alltags- und Erziehungskompetenz und -verantwortung wird eine Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung aller Familienmitglieder angestrebt.
Die bewusste Erschließung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen ermöglicht eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Familiensystemen (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern etc.)
Durchführung und Organisation
Zugang: Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt
Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Familie und wird
im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart
Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.
Einsatzorte: Die SpFh als aufsuchende Arbeit ist im Landkreis LOS möglich.
Die Haupteinsatzorte unseres Trägers befinden sich aktuell in den Sozialräumen Beeskow / Storkow und Fürstenwalde.
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