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Fallübergreifende, präventive Angebote

Jugendhilfe Oder-Spree

Begleiteter Umgang

Auftragsgrundlage

Die Auftragsgrundlage bildet der § 18 Abs. 3 des SGB VIII, in welchem die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge dargestellt ist.

Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Grundlagen im § 1684 BGB (Umgang des Kindes mit seinen Eltern) und § 1685 (Umgangsrecht der Großeltern, Geschwister, Stief- und Pflegeeltern) geregelt.

Ziele der Arbeit

Die Zielstellung des Begleiteten Umgangs liegt in der Begleitung der Eltern und Kinder in einer Phase der Unsicherheit und emotionalen Anspannung beispielsweise durch eine Trennungs- und Scheidungssituation. Durch die Unterstützung und Beratung sollen Eltern bestärkt werden, ihre Erziehungsverantwortung im Interesse der Kinder (wieder) eigenverantwortlich wahrzunehmen.

Darüber hinaus kann der begleitete Umgang ebenfalls die Aufrechterhaltung kontinuierlicher Kontakte zwischen Eltern und Kinder ermöglichen, wenn die Kinder bei Pflegeeltern leben und die Kontaktpflege über einen direkten Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern nicht gewährleistet werden kann.

Der Wunsch des Kindes nach Kontakt zu Vater und Mutter sowie weiteren Familienmitgliedern kann durch den Begleiteten Umgang unterstützt werden. Die Kontakte zu wichtigen Bezugspersonen in einem geschützten Rahmen können die Verarbeitung der Trennungssituation fördern und zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten beitragen.

Die pädagogische Fachkraft kann durch eine Sensibilisierung der Umgangsberechtigten für die Bedürfnisse und Belange des Kindes die Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Umgangsgestaltung fördern.

Durch diese Arbeit kann ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung bzw. Verkürzung von langandauernden, strittigen und kostenintensiven familiengerichtlichen Auseinandersetzungen der Beteiligten geleistet werden.

Zielgruppe

Zur Zielgruppe des Begleiteten Umgangs zählen unter anderem

  • Kinder und Jugendliche, die den Kontakt zu einem Elternteil wünschen
  • Eltern minderjähriger Kinder, die getrennt leben und die Schwierigkeiten bei der Kontaktanbahnung und/oder bei der Durchführung der Umgangsregelung haben und die allein nicht in der Lage sind, eine einvernehmliche Lösung zu treffen bzw. einzuhalten
  • Kinder und Jugendliche, die bei Pflegeeltern leben und für die Absicherung der Kontaktpflege zu den leiblichen Eltern einen betreuten Umgang benötigen

Durchführung und Organisation

Zugang: Antrag beim zuständigen Jugendamt

Umfang: Die Dauer des begleiteten Umgangs richtet sich nach dem Bedarf und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart

Umsetzung: Die Begleitung erfolgt in der Regel in den Räumlichkeiten des Diakonischen Werkes. Selbstverständlich ist auch eine Begleitung im gewohnten Umfeld der Kinder möglich, wenn dies von allen Beteiligten gewünscht wird.

Einsatzorte: Diese Hilfeform ist im gesamten Landkreis LOS möglich.

Die Haupteinsatzorte unseres Trägers befinden sich aktuell in Fürstenwalde, Beeskow und Storkow.

Im Begleiten Umgang tätig sind:

Kerstin Elßner  0172/9366525
Ariane Amthor 0172/8707589
Jana Scheiba 0172/8728371

 

 

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